Honorar
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine reine Privatpraxis. Das bedeutet, daß nur Privatversicherte und Selbstzahler meine Leistungen in Anspruch nehmen können. Für Kassenpatienten, die gerne zu mir kommen wollen, besteht die Möglichkeit, mit der gesetzlichen Krankenkasse einen sogenannten „Kostenerstattungstarif“ zu vereinbaren. Das bedeutet, Sie zahlen die Rechnung bei mir privat und erhalten von Ihrer Krankenkasse den gesetzlich vorgeschrieben Anteil zurück erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Besuch meiner Praxis bei Ihrer Krankenkasse über diese Möglichkeit.
Ich war 6 Jahre lang als Kassenarzt tätig und habe meine Kassenzulassung zurück gegeben, weil ich zu wenig Zeit für meine Patienten hatte bzw. mir die Zeit, die ich mir gerne für meine Patienten nehmen will, um eine qualitativ gute Medizin zu machen, nicht adäquat bezahlt wird. Als Kassenarzt habe ich 15-20 Euro pro Patient pro Monat bekommen, unabhängig davon, wie oft der Patient zu mir in die Praxis gekommen ist. Im Schnitt hatte ich 5-10 Minuten Zeit pro Patient.
Die Zeit, die ich mir für eine ganzheitliche Versorgung nehmen möchte und die auch realistischerweise benötigt wird, muß natürlich auch bezahlt werden. Die private Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt dafür nur unzureichend vergütete Abrechnungsziffern vor. Eine Beratung bis zu 10 Minuten beispielweise wird mit der Ziffer 1 zu dem üblichen 2,3-fachen Satz mit 10,72 Euro vergütet. Das ist betriebswirtschaftlich unrentabel.
Ich sehe mich daher bei Bedarf dazu veranlaßt, die Abrechnungsziffern mit höheren Faktoren zu steigern. An dieser Stelle muß ich Sie darauf hinweisen, daß die privaten Krankenkassen maximal den 3,5-fachen Satz zahlen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten werden nicht erstattet.
Die Kosten für meine Behandlung sollten vorher besprochen werden und für beide Seiten klar sein, damit es keine Mißverständnisse gibt.