Impfschäden
In Folge der flächendeckenden Impfungen gegen Covid19 sind eine erhebliche Zahl an Impfschäden verursacht worden. Innerhalb von 2 Jahren habe ich in meiner kleinen Landarztpraxis 168 Fälle von Nebenwirkungen nach Injektionen von mRNA-Substanzen festgestellt und dokumentiert. In 25 Fällen davon handelt es sich um schwere und schwerste Impfschäden.
Dank der Forschungsarbeiten von Frau Prof. König aus Magdeburg sind wir nun in der Lage, anhand einer Blutuntersuchung zu differenzieren, ob es sich um ein Long-Covid-Syndrom (nach Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus) oder um einen Impfschaden handelt. Dies wird sicherlich für viele gerade auch im Hinblick auf Schadensersatzansprüche von enormer Bedeutung sein. Ich stehe hierfür bei Bedarf als Gutachter zur Verfügung.
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen mit den Folgen der mRNA-Substanzen und der zahlreichen wissenschaftlichen Studien zu dem Thema habe ich damals die Entscheidung getroffen, die sogenannten Impfungen gegen Covid 19 nicht durchzuführen.
Viele Patienten haben sich nur unter Zwang bzw. durch Erpressung impfen lassen und wollten dies eigentlich gar nicht.
Der freie Wille des Menschen ist für mich das höchste Gut!
Ich lehne daher jeglichen Zwang, jegliche Beeinflussung eines Menschen bzw. Patienten zu einer medizinischen Maßnahme oder sonst einer Handlung vehement ab.
Die Entscheidung für eine medizinische Maßnahme muß immer freiwillig von der betroffenen Person getroffen werden!
Gemäß Auskunft der Long-Covid-Ambulanz der Universität Marburg unter der Leitung von Herrn Prof. Schieffer besteht dort eine Warteliste mit rund 6.500 Patienten, die auf einen Termin warten. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 2 Jahre. Das dürfte den immensen Bedarf ausreichend dokumentieren.
Im Falle des Verdachts auf einen Impfschaden benötige ich den Impfausweis bzw. die Chargennummer.
Leider übernehmen die Krankenkassen bislang nicht die Kosten für die Behandlung bzw. die Diagnostik von Impfschäden. Daher bin ich gezwungen, diese Leistungen privat abzurechnen.